1. Vertragsinhalt
Gegenstand des Vertrages ist der Auftritt des Weihnachtsmannes der Weihnachtsmann Zentrale LüneburG, nachfolgend WZLG genannt.
Dieser führt die Auftritte – wie mit dem Kunden vereinbart – durch. Alle vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.
2. Buchung
Für Bescherungen am 24. und 25. Dezember wird aus der vorläufigen Reservierung erst nach erfolgtem Zahlungseingang eine feste, vertragsgültige Buchung.
Bei allen übrigen Buchungen kommt ein Vertrag durch Unterzeichnung des Auftrages zustande. Inhalt des Auftrittes ist die telefonische beziehungsweise schriftlich vereinbarte oder aus vorherigen Auftritten bekannte Leistung.
3. Verzögerung beziehungsweise Unmöglichkeit
Verspätungen durch höhere Gewalt (wie z.B. starkes Schneetreiben) und die Unmöglichkeit des Auftrittes bei kurzfristig eintretender Krankheit des WZLG-Weihnachtsmannes sind grundsätzlich nicht auszuschließen.
Ein dadurch ausgefallener Auftritt wird in voller Höhe zurückerstattet.
ANMERKUNG: Letzteres kam in den vergangenen 25 Jahren erst ein einziges Mal vor.
4. Angebote
Alle Angebote sind bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.
5. Preise
Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Die WZLG ist gemäß § 19 I UStG nicht umsatzsteuerpflichtig.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vereinbarten Honorars für den 24. und 25. Dezember erfolgt per Vorkasse.
Alle weiteren Auftritte werden gegen Rechnung (netto Kasse), zahlbar unmittelbar nach Inanspruchnahme der Dienstleistung, abgerechnet.
7. Nebenbedingungen
Alle getroffenen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
8. Stornierung
Ein Widerruf Ihrer Buchung ist schriftlich möglich und hat Gültigkeit ab dem Eingang bei der WZLG. Auftritte können bis 2 Wochen vor Auftrittsbeginn gebührenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt können dann nur noch 50 % des Honorars erstattet werden.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Fotos und Videoaufnahmen für den Privatgebrauch sind selbstverständlich gestattet. Die kommerzielle Nutzung ist jedoch untersagt.
Gewerbliche Veröffentlichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung und Honorierung der WZLG.
10. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung eines durch die WZLG abgeschlossenen Vertrages oder der AGB’s im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB’s in seinen Inhalten davon nicht berührt.